Sitzung / Thema: 07.06.2001 Personalartikel Hitler
Copyright ©: by Johanna Schmelzer, zuletzt geändert am 23. September 2001

Die Parteiamtliche Prüfungskommission (PPK)

Am 15.3.1934 wurde von Rudolf Hess, dem Stellvertreter Hitlers, die Errichtung der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums festgelegt und Philipp Bouhler zum Vorsitzenden ernannt.

Aufgaben der PPK

  • Die Verbreitung falscher, mit den Zielen und der Ideologie der Bewegung nicht übereinstimmender Darstellungen des Nationalsozialismus sollte verhindert werden.
  • Alle Bücher und Schriften, die auf irgendeine Weise den Nationalsozialismus behandelten und als nationalsozialistisch bezeichnet wurden, mussten der PPK vorgelegt werden.
  • Nachdem ein Gutachten erstellt worden war, erhielt das Schriftstück entweder den "Unbedenklichkeitsvermerk" und wurde in die NS-Bibliographie eingetragen.
  • Anderenfalls erhielt es diesen Vermerk nicht. Dann durfte das Werk entweder nicht publiziert werden, oder aber es entfiel zumindest die parteiamtliche Förderung.

Einfluss der PPK auf deutsche Lexika

  • Die großen deutschen Lexika unterlagen einer starken Kontrolle und Einflussnahme durch die PPK.
  • Bei der Neuauflage des "Großen Brockhaus" beispielsweise wurden mehr als 100 Stichworte von der PPK bearbeitet.
  • Noch stärker war die Einflussnahme der PPK auf die achte Auflage von Meyers Lexikon:
    Jedes Stichwort wurde überprüft und alle Artikel, die die Politik betrafen, wurden von Mitarbeitern der PPK verfasst. Autor des Hitler-Artikels war wahrscheinlich Philipp Bouhler.
    Im Ausland erhielt die achte Auflage äußerst schlechte Beurteilungen.

Quelle:
Barbian, Jan-Pieter: Literaturpolitik im "Dritten Reich". Institutionen, Kompetenzen, Betätigungsfelder. Frankfurt am Main: Buchh.-Vereinigung 1993, S. 128-137.